Überschreitung der Kilometer: Versicherung kann Zahlung verweigern

Um Versicherungsbeiträge zu sparen, haben viele Autofahrer einen Vertrag mit Prämienhöhe nach Kilometerleistung abgeschlossen. Doch was droht, wenn Sie die mitgeteilten jährlichen Kilometer grob überschreiten? Es kommt darauf an, ob Sie rechtzeitig handeln.

Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung müssen Sie in der Regel angeben, wie viele Kilometer pro Jahr Sie mit Ihrem Fahrzeug zurücklegen. Neben anderen Faktoren wie Alter, Anzahl der Fahrer oder Garagenplatz berechnet sich danach Ihr jährlicher Beitrag. Denn der Versicherer geht davon aus, dass mehr Kilometer auch ein höheres Unfallrisiko bergen. Folglich steigt die Prämie mit der Anzahl der Kilometer.

Als jährliche Fahrleistung sollten Sie einen Durchschnitt der vergangenen Jahre angeben. Laut T-Online kommen Gelegenheitsnutzer des eigenen Pkws auf rund 6.000 Kilometer pro Jahr. Pendler können, je nach Strecke, mindestens 12.000 Kilometer veranschlagen. Fahren Sie zudem mit dem Auto in Urlaub, kommen schnell 20.000 Kilometer im Jahr zusammen. Die meisten Versicherer bieten sogenannte Kilometerklassen an, die bei unter 6.000 km beginnen und sich dann in Schritten zwischen 3.000 und 5.000 Kilometer erhöhen. Als Vielfahrer gelten Versicherungsnehmer mit mehr als 30.000 Kilometern pro Jahr, was gleichzeitig die Obergrenze der Kilometerklassen ist.

Generell sollten Sie Ihre geschätzte jährliche Fahrleistung gegenüber der Versicherung so genau wie möglich angeben und im Zweifelsfall sogar etwas mehr einplanen. Zwar sind die meisten Versicherer bei geringfügiger Überschreitung, Versicherungsexperten sprechen hier von 10 bis 15 Prozent, kulant. Grundsätzlich müssen Sie Ihrer Versicherung jedoch eine Überziehung des Limits schnellstmöglich melden. Denn spätestens bei einem Schadenfall ist die tatsächlich gefahrene Kilometerzahl relevant. Stellt sich heraus, dass Sie wesentlich mehr gefahren sind als angegeben, liegt eine Falschberechnung des Tarifs vor. Dann kann es sein, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Bei einer Kfz-Haftpflicht wird sie zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners übernehmen, allerdings kommt im Regelfall eine heftige Nachzahlung auf Sie zu.

Gelegenheitsfahrer können mit speziellem Tarif Geld sparen

Eine Alternative bei schmalem Budget sind kilometerbasierte Kfz-Versicherungen. Hier wird die Prämie am Jahresanfang geschätzt und Sie teilen der Versicherung am Jahresende ihren tatsächlichen Kilometerstand mit. Je nach Differenz zahlen Sie entsprechend nach oder bekommen automatisch Geld zurück. Laut dem Versicherungsportal Verivox rechnen sich solche Tarife jedoch nur für Wenigfahrer und sind bei mehr als 10.000 km pro Jahr schon teurer als herkömmliche Versicherungen. (Quelle:https://efahrer.chip.de/news)


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