Selbstbeteiligung bei der KFZ-Haftpflicht

In der KFZ-Haftpflichtversicherung bedeutet die Selbstbeteiligung, dass der Versicherungsnehmer einen bestimmten Geldbetrag für Schäden, die er verursacht hat, selbst tragen muss, bevor die Versicherung einspringt. Dies dient dazu, die Versicherungsprämien niedriger zu halten, da die Versicherungsnehmer einen Teil der finanziellen Verantwortung für Schäden tragen.

Typischerweise kann der Versicherungsnehmer die Höhe der Selbstbeteiligung bei Vertragsabschluss selbst festlegen. Übliche Selbstbeteiligungsbeträge liegen bei 150, 300, 500 oder 1000 Euro, aber es können auch andere Beträge vereinbart werden. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger sind in der Regel die monatlichen Prämien für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Allerdings bedeutet eine höhere Selbstbeteiligung auch, dass im Schadensfall mehr Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Selbstbeteiligung in der KFZ-Haftpflichtversicherung sich in der Regel nur auf Schäden bezieht, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt, und die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers ist nicht relevant.

Die genauen Bedingungen und Modalitäten in Bezug auf die Selbstbeteiligung können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag variieren, daher ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und sich bei Bedarf bei der Versicherungsgesellschaft zu informieren.


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